Als einen "Freispruch erster Klasse für Matthias Machnig" wertet der Landesgeschäftsführer der SPD Thüringen, René Lindenberg, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen angeblichen Betruges. In der Begründung der Staatsanwaltschaft Erfurt heißt es nicht nur, dass gegen den ehemaligen Thüringer Wirtschaftsminister kein Tatverdacht bestünde, sondern auch, dass er seiner Mitteilungspflicht über die Bezüge ausreichend nachgekommen sei. Festgellt wird darüber hinaus, dass die Thüringer Landesfinanzdirektion von der Bundesfinanzverwaltung über die Aktenlage und den Stand der Bezüge umfassend informiert worden sei. "Dass es trotz dieser Informationslage zu solch einer öffentlichen Vorverurteilung von Matthias Machnig kam, geht auf das Konto von Finanzminister Dr. Wolfgang Voß. Die Behörden in seiner Verantwortung haben die Aktenlage entweder falsch interpretiert oder sie sind instrumentalisiert worden", kritisiert Lindenberg.