Arbeit
19.07.2012 in Arbeit von SPD Thüringen
Die Arbeitsgruppe „Gute Löhne“ der Thüringer Landesregierung hat sich auf eine Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes geeinigt. Der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Matthias Machnig, wurde damit beauftragt, einen Gesetzentwurf für das Kabinett zu entwickeln, der nach der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden soll.
07.06.2012 in Arbeit von SPD Thüringen
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende und Arbeitsminister Matthias Machnig hat eine positive Zwischenbilanz für das Landesarbeitsmarktprogramm gezogen: Rund 3.300 Arbeitssuchende konnten seit Programmstart im Mai 2010 in Beschäftigung und Qualifizierung vermittelt werden, davon 1.700 auf dem ersten Arbeitsmarkt und rund 1.300 in eine geförderte Beschäftigung und 300 in eine Aus- oder Weiterbildung.
30.04.2012 in Arbeit von SPD Thüringen
Im Vorfeld des 1.Mais fordert der Landesvorsitzende der SPD Thüringen, Christoph Matschie, die CDU auf, sich nicht um einen gesetzlichen Mindestlohn herum zu mogeln: „Alle bisherigen Vorschläge der Union verdienen das Prädikat ‚Mindestlohn’ nicht."
10.02.2012 in Arbeit von SPD Thüringen
Der Bundesrat hat die Entschließung mehrerer Bundesländer zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in seiner heutigen Sitzung abgelehnt. Grund war die ablehnende Haltung der CDU, die dazu führte, dass sich Thüringen in der Abstimmung enthielt.
12.01.2012 in Arbeit von SPD Thüringen
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der SPD-Landesvorsitzende Christoph Matschie, Wirtschaftsminister Matthias Machnig und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Birgit Pelke einen Gesetzentwurf des Thüringer Wirtschaftsministeriums zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes auf Bundesebene vorgestellt.
15.12.2011 in Arbeit von SPD Thüringen
Die Thüringer Regierungskoalition hat ein neues Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht, dass seines Gleichen in der Bundesrepublik sucht.
Lediglich Schleswig-Holstein gewährt eine etwas bessere Regelung, hier erfolgt schon ab 200 Beschäftigte die Freistellung eines Personalrates.