Millionen vom Bund für Straßenbau in Thüringen

Veröffentlicht am 17.03.2016 in Wohnen & Leben

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Carsten Schneider und Steffen-Claudio Lemme begrüßen den heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgestellten Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans in weiten Teilen.

„Trotz einer fehlenden Priorisierung des damaligen Thüringer Verkehrsminister Christian Carius (CDU) im Anmeldeverfahren zum neuen Bundesverkehrswegeplan ist es uns gemeinsam gelungen in langwierigen Abstimmungsprozessen und persönlichen Gesprächen mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums Druck aufzubauen, um auf wichtige Straßenbauprojekte und deren zügige Umsetzung hinzuweisen“, so der Sprecher Landesgruppe Thüringen Steffen-Claudio Lemme.

38 Thüringer Projekte sind mit einem Gesamtvolumen von 811,3 Millionen Euro im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestuft, darunter die B 4 Ortsumfahrung Greußen (OU), der Ausbau der B7 zwischen Erfurt und Weimar sowie die Ortsumfahrung Weimar-Ost, die Ortsumfahrung Meiningen (zweiter Bauabschnitt), die Ortsumfahrungen Günzerode und Holbach (B 243) sowie die Ortsumfahrungen Kallmerode, Mühlhausen, Höngeda und Großengottern (alle B247).

Bis 2030 sollen diese Projekte abgeschlossen sein. „Die hohe Priorisierung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in Thüringen. Wir möchten allen Bürgerinitiativen und den kommunal Verantwortlichen danken, die sich mit uns dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht“, so Iris Gleicke.

„Gerade Ortsumfahrungen für lärmgeplagte Gemeinden wie Kallmerode und Großengottern entlasten die Menschen vor Ort enorm“, so Carsten Schneider.

„Nun ist es wichtig, schnell die entsprechenden Ausbaugesetze zu verabschieden, damit die Gelder bereitstehen und mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.“, so Steffen-Claudio Lemme für die drei Abgeordneten.

Acht Projekte mit einem Gesamtvolumen von 976,4 Millionen Euro aus dem Freistaat sind unter „laufend bzw. fest disponiert“ eingestuft, darunter die B 62 Ortsumfahrung (OU) Bad Salzungen (4 und 5. Bauabschnitt inklusive B 19 OU Witzelroda), die OU Rothenstein und Zeutsch (B 88) sowie der Autobahnzubringer B90 n Traßdorf-Nahwinden. Die Projekte befinden sich bereits im Bau bzw. eine weitere Finanzierung ist zugesagt.

Es gibt jedoch auch einige Wermutstropfen, z. B dass die Ortsumgehung Wasungen sich gar nicht in den Planungen befindet und in der Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht sind die Projekte eingestuft, die in den kommenden Jahren bis 2030 geplant werden können. Hierzu gehören die Projekte B4 Sundhäuser Berg in Nordthüringen, die B19 – B87n (OU Meinigen) sowie die OU Oldisleben. Der Baubeginn ist bisher erst nach 2030 realistisch. „Wir werden uns im weiteren parlamentarischen Verfahren stark dafür einsetzen, dass die Priorisierung der Projekte noch einmal genau geprüft wird. Eine Klassifizierung in den Vordringlichen Bedarf und damit auch eine Realisierung in den kommenden fünfzehn Jahren sind natürlich das Ziel“, so Lemme. 

Iris Gleicke verweist darauf, dass mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – die finalen Entscheidungen noch nicht getroffen sind. „Wir rufen alle Thüringerinnen und Thüringer dazu auf, an dem am 21. März startenden sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen“, so die Abgeordnete. Carsten Schneider abschließend: „Auch wir werden uns in Berlin weiter für die an uns herangetragenen Projekte stark machen.“


Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

 

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