Matschie zu ACTA: „Rechtsprüfung darf kein Feigenblatt sein“

Veröffentlicht am 23.02.2012 in Freiheit & Sicherheit

Der Landesvorsitzende der SPD Thüringen, Christoph Matschie, begrüßt die Überprüfung des umstrittenen Urheberrechtsabkommens Acta. Dass die EU-Kommission den Vertragsentwurf vor den Europäischen Gerichtshof bringe und auch die Bundesregierung vorerst nicht unterschreibt, zeige: „Die Bedenken zahlreicher Internetnutzer sind begründet. Die Proteste gegen das Abkommen haben sich gelohnt.“

Ziel der Überprüfung durch den EuGH ist die Klärung der Frage, ob das Abkommen mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Es soll Produktpiraterie und Urheberrechtsverstöße im Internet bekämpfen, greift aber in die Rechte von Internetnutzern ein und privatisiert die Einhaltung von Rechtsvorschriften.

„Die Überprüfung darf allerdings nicht die Funktion eines Feigenblatts haben, um all diejenigen zu beruhigen, die protestiert haben“, fordert Matschie. Es gehe nicht darum, Internetnutzern eine „unbegründete Angst“ vor dem Abkommen zu nehmen, wie es der zuständige EU-Kommissar Karel De Gucht ankündigte. Vielmehr müsse das Abkommen als solches nachgebessert werden. „Es kann nicht sein, dass Provider zu Online-Sheriffs gemacht werden, die Internet-Inhalte überwachen und Userdaten bei vermeintlichen Rechtsverstößen weitergeben. Das ist nicht ihre Aufgabe, und das wäre gefährlich“, so Matschie. Denn es führe zu „digitaler Bespitzelung“ im weltweiten Netz. Die Prüfung von Rechtsverstößen liege in öffentlicher Verantwortung und sei kein „Job, den private Provider nebenbei mit erledigen“ könnten. Das Urheberrecht im Internet müsse gewahrt werden, aber nicht mit zweifelhaften Mitteln.

Allein in Deutschland hatten mehr als 100.000 Menschen gegen Acta protestiert. EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien haben die Ratifizierung ausgesetzt. Auch die Bundesregierung will bis zur Klärung vorerst nicht zu unterzeichnen.

 

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